Vergaberecht

Öffentliche Aufträge bieten durch ihr großes Volumen von derzeit ca. 35 Mrd. Euro pro Jahr einen wichtigen Hebel für Innovation und Wertschöpfung in Österreich. Das gilt insbesondere für die Hightech-Branche Elektro- und Elektronikindustrie. Speziell forschungsintensive Unternehmen können ihre Produkte oft erst über einen staatlichen Referenzkunden in den Markt und damit auch in den Export bringen. Umso entscheidender ist daher die Ausgestaltung des Vergaberechts als Rechtsgrundlage von öffentlichen Beschaffungen.

Wie eine Studie des WIFO erstmals nachgewiesen hat, kann sich die Leitkundenfunktion der öffentlichen Hand bisher zu wenig entfalten. Das Bestbieterprinzip – also die Vergabe an das qualitativ beste Angebot – wird im österreichischen Vergaberecht zu wenig berücksichtigt. Ein zentrales Anliegen des FEEI ist daher die Stärkung des Bestbieterprinzips. Die bessere Berücksichtigung preisfremder Vergabekriterien, der Lebenszykluskosten des Produkts / der Dienstleistung sowie die Definition von Qualitätsindikatoren sind dafür notwendige Instrumente.

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